Bauleitplanung der Gemeinde Heroldsbach
Mit der verbindlichen Bauleitplanung, oftmals in Form eines Bebauungsplanes, legt eine Gemeinde als Satzung (Beschluss des Gemeinderats) fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind – sie schafft Baurecht.
Der Bebauungsplan ist in der Regel aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet, zu entwickeln.
Anders als der Flächenutzungsplan, der für das ganze Gemeindegebiet aufgestellt wird, umfasst ein Bebauungsplan in der Regel nur einen Teil des Gemeindegebietes, etwa eine Gruppe von Grundstücken. Der Bebauungsplan muss deshalb die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs festsetzen.
In der Regel besteht der Bebauungsplan aus einer Planzeichnung und einem textlichen Teil. Ein Bebauungsplan kann aber beispielsweise auch nur aus einem textlichen Teil bestehen. Nicht Teil der Satzung, aber im Rahmen des Verfahrens zwingend erforderlich ist eine Begründung, in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans dargelegt sind.
In der Planung
Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan
Bebauungsplan "Bergfeld"
Bebauungsplan "Bachfeld II"
Bebauungsplan "Reitstall"
Bebauungsplan "Steigäcker II" (1. Änderung)