Stromvertrieb
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Stromversorgung: Information zu Haustürgeschäften (auch telefonischer Art)
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Haustürwerbung (auch telefonisch Art) im Zusammenhang mit dem Wechsel des Energieversorgers eine sehr verbreitete und grundsätzlich zulässige Werbemethode ist, um Letztverbraucher von Strom zu einem Versorgerwechsel zu bewegen.
Verboten ist Haustürwerbung aber, wenn die Werbeperson dabei etwas der Wahrheit zuwider erklärt, z. B. diese käme von der gemeindlichen Stromversorgung, wäre in deren Auftrag unterwegs oder müsste den Zählerstand ablesen. Denn jede dieser Aussagen ist die Unwahrheit und zielt nur darauf ab, durch Täuschung die beworbene Person zu einem Versorgerwechsel zu bewegen.
Dabei weisen die Bundesnetzagentur wie auch Verbraucherschutzverbände immer wieder eindringlich darauf hin, dass bei einer solchen Haustürwerbung Vorsicht geboten ist: Dazu gehört es, sich zunächst einmal von der Werbeperson deren Ausweis zeigen zu lassen. Angaben zur Zählernummer und der eigenen Kontoverbindung sollten grundsätzlich nicht gemacht werden. Denn allein schon die Zählernummer reicht aus, um für einen Letztverbraucher einen Versorgerwechsel durchzuführen, ohne (!) dass dieser überhaupt einem solchen zugestimmt hat.
Auch sollte während der Haustürwerbung kein neuer Energieliefervertrag abgeschlossen werden, vielmehr zunächst einmal in Ruhe geprüft werden, ob ein Versorgerwechsel tatsächlich zu geringeren Jahresenergiekosten führt. Auch sollte immer bedacht werden, welche Vorteile die Energiebelieferung durch die gemeindliche Stromversorgung vor Ort hat, nämlich dass es bei dieser persönliche Ansprechpartner gibt, die weiterhelfen können, wenn es Probleme gibt.
Sollte trotzdem im Rahmen des Hausbesuches ein Vertrag unterschrieben worden sein, kann dieser innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Der Widerruf sollte vom Kunden per E-Mail und per Einschreiben/Rückschein versandt werden. Denn der Nachweis dafür, dass ein Vertrag rechtzeitig widerrufen wurde, liegt beim Letztverbraucher.
Um gegen unlautere Haustürwerbung vorgehen zu können, benötigen wir die Unterstützung unserer Kunden: Bitte melden Sie sich nach einem Hausbesuch im Zusammenhang mit einem Versorgerwechsel bei Frau Zöberlein unter der Telefonnummer 09190 9292-16 bzw. via E-Mail an vertrieb@heroldsbach.de.
Wir weisen nochmals darauf hin, dass Änderungen Ihres Stromvertrages mit der Gemeinde Heroldsbach oder Änderungen der Strompreise immer schriftlich bzw. elektronisch über das Kundenportal erfolgen und niemals durch einen Mitarbeiter vor Ort oder am Telefon mitgeteilt werden!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre gemeindliche Stromversorgung
Strom
Wärme
Stromkennzeichnung gemäß § 42 EnWG
Gerne informieren wir unsere Kunden über die Zusammensetzung unserer Strombezugsquellen.
Die Stromkennzeichnung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Information an Endverbraucher von Strom über dessen Erzeugung. Sie beinhaltet die anteilmäßige Aufteilung der Energieträger, aus denen der Strom erzeugt wird, welcher an den Endverbraucher geliefert wird.
Die Aufstellung dieser Anteile wird auch Strom- bzw. Energiemix genannt. Jeder Lieferant hat in seiner Stromkennzeichnung jeweils den Bundesdurchschnitt gegenüberzustellen.
Die gesamte Aufstellung steht Ihnen nachfolgend zum Download bereit.