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Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Hirtenbachgruppe

Der Abwasserzweckverband Hirtenbachgruppe mit Sitz in Hausen, besteht aus den Verbandsmitgliedern Hausen und Heroldsbach. Der Zweckverband ist ein Zusammenschluss der beiden Gemeinden der die zum Bereich der kommunalen Selbstverwaltung zählende Aufgabe abnimmt, die Abwasserbehandlung zu organisieren. Die gemeinsame Organisation dieser Aufgabe ist notwendig, um eine angemessene Auslastung des Klärwerks zu erreichen.

In der Gemeinde Heroldsbach fällt Schmutzwasser von rund 5.200 Einwohnern sowie Oberflächenwasser an. Um die anfallende Menge der Kläranlage des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Hirtenbachgruppe zuführen zu können, unterhält die Gemeinde Heroldsbach ein über ca. 42 Kilometer langes Kanalnetz in Form eines Mischsystems mit ca. 1.500 Hauptkanalschächten (Stand: 2024).

Sollten Sie Auskunft zum Kanalnetz in Heroldsbach benötigen bzw. einen Anschluss an das Kanalnetz der Gemeinde Heroldsbach planen, wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Gemeinde Heroldsbach rechtzeitig mit.

Beiträge und Gebühren für die Entwässerungseinrichtung

Verbesserungsbeiträge zur Verbesserung der Entwässerungseinrichtung

Die Höhe der derzeitigen Verbesserungsbeiträge für die Entwässerungseinrichtung richten sich nach den folgenden beiden Verbesserungsbeitragssatzungen:

Verbesserungsbeitragssatzung RÜB1, RÜB5, RÜB6
(Fälligkeit: ein Monat nach Zustellung des Beitragsbescheides)

      EinheitBeitrag
Grundstücksfläche     EUR/m²0,10
Geschossfläche     EUR/m²0,48

 

Verbesserungsbeitragssatzung Leitungsernerung Ortskanäle und RÜ11
(Fälligkeit: ein Monat nach Zustellung des Beitragsbescheides; Vorauszahlungen gemäß §7 am 15.07.2024, 15.07.2025 und 15.07.2026)

      EinheitBeitrag
Grundstücksfläche     EUR/m²0,39
Geschossfläche     EUR/m²1,81

 

Mithilfe des Berechnungsformulars können Sie vorab die für Sie anfallenden Verbesserungsbeiträge errechnen.

Informations-PDF: Verbesserungsbeiträge

Die Höhe der Herstellungsbeiträge für die Entwässerungseinrichtung richtet sich nach der aktuellen Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Heroldsbach.

Ab dem 05.10.2024 werden die folgende Herstellungsbeitragssätze festgesetzt:

      Einheit     Netto     Brutto
Grundstücksfläche     EUR/m²     2,57     2,57
Geschossfläche     EUR/m²     17,22     17,22

 

Informations-PDF: Herstellungsbeiträge – das sollten Sie wissen!

Die Höhe Gebühren richtet sich nach der aktuellen Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Heroldsbach.

Ab dem 01.01.2024 wurden die folgende Abwassergebühren festgesetzt:

      Einheit     Netto     Brutto
Abwassergebühren     EUR/m³    2,39    2,39

Weitere Informationen zur Entwässerungseinrichtung

Ihre persönlichen Ansprechpartner des Abwasserzweckverbandes

Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Hirtenbachgruppe

Heroldsbacher Straße 51
91353 Hausen