Die Höhe der Herstellungsbeiträge für die Entwässerungseinrichtung richtet sich nach der aktuellen Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Heroldsbach.
Seit dem 01.01.2019 wurden die folgende Herstellungsbeitragssätze festgesetzt:
Einheit | Netto | Brutto | |
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Grundstücksfläche | EUR/m² | 2,11 | 2,11 |
Geschossfläche | EUR/m² | 16,32 | 16,32 |
Informations-PDF: Herstellungsbeiträge – das sollten Sie wissen!