Verbesserungsbeiträge zur Verbesserung der Entwässerungseinrichtung
Die Höhe des derzeitigen Verbesserungsbeitrages für die Entwässerungseinrichtung richtet sich nach der folgenden Verbesserungsbeitragssatzung:
Verbesserungsbeitragssatzung Leitungsernerung Ortskanäle und RÜ11
(Fälligkeit: ein Monat nach Zustellung des Beitragsbescheides; Vorauszahlungen gemäß §7 am 15.07.2024, 15.07.2025 und 15.07.2026)
| Einheit | Beitrag | |
|---|---|---|
| Grundstücksfläche | EUR/m² | 0,39 |
| Geschossfläche | EUR/m² | 1,81 |
Mithilfe des Berechnungsformulars können Sie vorab die für Sie anfallenden Verbesserungsbeiträge errechnen.
Informations-PDF: Verbesserungsbeiträge