Steuern, Gebühren und Beiträge
Aktuelle Verbesserungsbeiträge zur Verbesserung der Entwässerungseinrichtung
Die Höhe der derzeitigen Verbesserungsbeiträge für die Entwässerungseinrichtung richten sich nach den folgenden beiden Verbesserungsbeitragssatzungen:
Verbesserungsbeitragssatzung RÜB1, RÜB5, RÜB6
(Fälligkeit: ein Monat nach Zustellung des Beitragsbescheides)
Einheit | Beitrag | |
---|---|---|
Grundstücksfläche | EUR/m² | 0,10 |
Geschossfläche | EUR/m² | 0,48 |
Verbesserungsbeitragssatzung Leitungsernerung Ortskanäle und RÜ11
(Fälligkeit: ein Monat nach Zustellung des Beitragsbescheides; Vorauszahlungen gemäß §7 am 15.07.2024, 15.07.2025 und 15.07.2026)
Einheit | Beitrag | |
---|---|---|
Grundstücksfläche | EUR/m² | 0,39 |
Geschossfläche | EUR/m² | 1,81 |
Mithilfe des Berechnungsformulars können Sie vorab die für Sie anfallenden Verbesserungsbeiträge errechnen.
Informations-PDF: Verbesserungsbeiträge