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Stromnetz

Stromanschluss

Sollten Sie einen Anschluss an das Stromnetz der Gemeinde Heroldsbach planen, so müssen Sie den Netzanschlussvertrag ausfüllen und der Gemeinde zukommen lassen.

Folgendes wird im Hausanschlussraum montiert:
Was wird im Hausanschlussraum montiert? Normalerweise verlegen wir von der Straße aus ein Hausanschlusskabel in einen geeigneten Kellerraum und setzen dort den Hausanschlusskasten. Der benötigte Mauerdurchbruch ist bauseitig herzustellen.

Was konkret im Hausanschlussraum montiert wird, sehen Sie auf unserer Skizze.

Wenn Sie es wünschen, können wir den Anschlusskasten auch in die Außenwand integrieren. In diesem Fall setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung. Wir stellen Ihnen dann einen Außenwandkasten und ein Rohr für die Kabeleinführung zur Verfügung. Das von Ihnen beauftragte Bauunternehmen setzt ihn dann in die Wand ein. Den Anschluss an das Stromnetz übernehmen wir.

Schon bevor Ihr Haus steht, wird Strom benötigt.

Um ein Baustromprovisorium einzurichten, beauftragen Sie bitte eine eingetragene Elektro-Installationsfirma. Diese beantragt normalerweise den Anschluss bei uns. Den Baustromkasten erhalten Sie üblicherweise von Ihrer Baufirma. Zur Beantragung lassen Sie uns bitte den Antrag auf Baustrom zukommen.

Nachdem die Installation im Gebäude durch ein eingetragenes Fachinstallationsunternehmen fertiggestellt ist, beauftragt es die Inbetriebsetzung und gegebenenfalls die Zählerstellung mit dem Formular zur Inbetriebsetzung.

Mit diesem Formular bescheinigt der Installateur, dass die Installation abgeschlossen ist und nach den gültigen technischen Normen und Richtlinien hergestellt wurde.

Grund- und Ersatzversorgung

Netznutzungsentgelte

Veröffentlichung der Netznutzungsentgelte ab 01.01.2024 nach § 20 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG):

Preisblatt 2024

Messwesen

An­zei­ge der Wahr­neh­mung des Mess­stel­len­be­triebs als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB)

Am 2. September 2016 ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft getreten, das die Einführung von intelligenten Messsystemen vorsieht.

Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen, die auch in Zukunft den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme als grundzuständige Messstellenbetreiber wahrnehmen wollen, hatten dies der Bundesnetzagentur nach § 45 Abs. 3 Messstellenbetriebsgesetzes (MbsG) bis zum 30. Juni 2017 anzuzeigen

Die Gemeinde Heroldsbach als Verteilnetzbetreiberin zeigte fristgerecht gegenüber der Bundesnetzagentur an, dass auch in Zukunft die Aufgabe des Messstellenbetriebes für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme als grundzuständige Messstellenbetreiberin wahrgenommen werden möchte.

Aktuelles

Weitere Veröffentlichungen und Downloads

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