Hinweis zur Säuberung der Abflussrinnen und Kanaleinläufe
Hinweis zur Reinigungs- und Sicherungsverordnung
Säuberung der Abflussrinnen und Kanaleinläufe
Wir möchten alle Grundstückseigentümer bitten darauf zu achten, dass die Abflussrinnen und Kanaleinläufe bzw.Einlaufschächte der Straßenentwässerung an ihrem jeweiligen Grundstück frei sind. Der Einlauf sowie der Eimer des Schmutzfängers sind bei Bedarf zu säubern.
Gemäß § 5 der Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Gemeinde Heroldsbach vom 01.01.2014 sind die Eigentümer entlang der Ortsstraßen sowie der Kreisstraßen (FO 3 und 13) verpflichtet, bei Bedarf die Einlaufschächte der Straßenentwässerung sowie die darin befindlichen Schmutzfänger (Eimer) zu säubern.
Als Schutz vor starken Regengüssen ist es wichtig, dass alle Eigentümer auf freie Abläufe der Straßenentwässerung vor ihrem Grundstück achten. So kann Schäden durch schlecht ablaufendes Regenwasser vorgebeugt werden.
Falls der Schmutzfänger in den Einlaufkästen beschädigt oder nicht mehr vorhanden ist, geben Sie uns bitte Bescheid, wir tauschen diesen dann aus bzw. ersetzen ihn.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Bauamt, Ordnungsamt
Gemeinde Heroldsbach