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Abschaffung des Kinderreisepasses zum 1. Januar 2024

  • Aus dem Rathaus

Der Bundestag hat beschlossen, den Kinderreisepass abzuschaffen. Ab dem 1. Januar 2024 wird für Reisen mit Kindern außerhalb der EU ein normaler Reisepass benötigt. Demnach dürfen Kinderreisepässe nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Hintergründe der Abschaffung des Kinderreisepasses
Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig und mit geringeren Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Sie haben gegenüber dem Reisepass eine eingeschränkte Nutzbarkeit, da nicht alle Staaten den deutschen Kinderreisepass anerkannt haben. So fordern einige Staaten bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkte die Verwendbarkeit eines Kinderreisepasses zusätzlich erheblich ein.

Was ist zu beachten?
Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb von sechs Jahren stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem
Fall muss rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument beantragt werden.


Bei Reise innerhalb der EU genügt die Beantragung eines mehrjährig gültigen Personalausweises (mit Chip). Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein mehrjährig gültiger Reisepass (mit Chip) erforderlich.

Ausweis- und Passanträge müssen stets persönlich gestellt werden. Das Kind muss also bei der Beantragung mit dabei sein. Für die Beantragung braucht es unter anderem: ein biometrisches Passfoto, alter Kinderreisepass oder Geburtsurkunde und die Zustimmung der Sorgeberechtigten.

Weitere Antworten finden Sie in der FAQ-Rubrik des Bundesministeriums des Innern und Heimat (BMI). Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes kann sich zum Thema, welches Dokument das konkrete Reiseland anerkennt, informiert werden: www.auswaertiges-amt.de/de/ ReiseUndSicherheit/reise-undsicherheitshinweise

Einwohnermelde- und Passamt

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