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Winterdienst; Räumung und Streuung bei Schnee und Eisglätte

Die Pflicht, Schnee zu räumen und bei Glätte (Schneeglätte und Glatteis) zu streuen, wird üblicherweise unter dem Begriff der Pflicht zum Winterdienst zusammengefasst.

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Bauamtsleiter

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Bauwesen; Technischer Bereich

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Bauamt; Verwaltungsbereich

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Bauamt; Beitragswesen

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