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Gemeinde Heroldsbach

Wärmeversorgung

Nahwärme

Die Gemeinde Heroldsbach hat eine Machbarkeitsstudie, Modul 1, gemäß der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) erstellen lassen. Die Ergebnisse wurden in der Gemeinderatssitzung am 18.09.2025 vorgestellt. Parallel hierzu haben sich in der gleichen Sitzung mögliche Betreiber mit einem Betreiberkonzept vorgestellt.

In der Gemeinderatssitzung am 29.10.2025 hat der Gemeinderat die Kooperation mit der GP JOULE Wärme GmbH & Co. KG aus Buttenwiesen beschlossen. Im Wärmekonzept ist der überwiegende Einsatz von Wärmepumpen geplant.

Wir gehen nach aktuellem Stand davon aus, dass die Planungen mit dem Kooperationspartner noch bis in das Jahr 2027 andauern und ein Endkundenvertrieb vsl. Ende 2027 starten kann.

Kommunale Wärmeplanung

Seit Januar 2024 ist die kommunale Wärmeplanung gesetzlich vorgeschrieben – verankert im Wärmeplanungsgesetz und Gebäudeenergiegesetz. Größere Städte müssen bis Mitte 2026 einen Wärmeplan vorlegen, kleinere Kommunen bis Mitte 2028. Doch Wärmeplanung ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung. Eine vorausschauende Wärmeplanung stärkt die regionale Versorgungssicherheit, unterstützt die CO₂-Reduktion vor Ort und kann Kosten senken. Wer lokale Potenziale kennt und strategisch nutzt, schafft langfristig sinnvolle Perspektiven – etwa durch den Ausbau von Wärmenetzen, den Einsatz erneuerbarer Energien oder die Einbindung regionaler Akteure.

Ein Wärmeplan ist kein statisches Dokument. Er wird in regelmäßigen Abständen überprüft und an veränderte Rahmenbedingungen angepasst – beispielsweise an neue Technologien, gesetzliche Vorgaben oder veränderten Bedarfe in der Kommune. Für unsere Kommune entsteht dadurch ein verlässlicher Fahrplan, um die Energiewende wirtschaftlich und zukunftssicher umzusetzen.

Alles rund um die kommunale Wärmeplanung in unserer Gemeinde Heroldsbach finden Sie auf folgender Seite:

Kommunale Wärmeplanung