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Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
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Straßenreinigung; Durchführung
Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit sowie Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Gemeinden.
Stand: 23.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Bauwesen; Technischer Bereich
Bauamt; Verwaltungsbereich
Bauamt; Beitragswesen