Beflaggung am Rathaus

Sie fragen sich, wann und zu welchen Anlässen eine Beflaggung am Rathaus erfolgt? Die Beflaggung erfolgt grundsätzlich nach den empfohlenen Regelungen der Bayerischen Staatsregierung für die Beflaggung öffentlicher Gebäude zu folgenden Anlässen:
- Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar)
- Feiertag der Arbeit (1. Mai)
- Europatag (9. Mai)
- Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai)
- Jahrestag des 17. Juni 1953
- Jahrestag des 20. Juli 1944
- Tag der Heimat (erster Sonntag im September, es sei denn, vom Ministerpräsidenten wird die Beflaggung für einen anderen Tag angeordnet)
- Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
- Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem ersten Adventssonntag)
- Jahrestag des Volksentscheids über die Annahme der Verfassung (1. Dezember)
Zusätzlich wird am Tag einer allgemeinen Wahl zum Bayerischen Landtag, zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament beflaggt. Bei Trauertagen wie am Volkstrauertag und am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus werden die Flaggen mit einem Trauerflor versehen. Darüber hinaus zu besonderen Anlässen, welche wiederum über die Regierung und in den Medien kommuniziert werden.