- +49 9190 9292-0
- gemeinde@heroldsbach.de
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00
Ladenöffnungszeiten; Beantragung einer befristeten Einzelfallausnahme
Unter bestimmten Voraussetzungen können nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) befristete Einzelfallausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Stand: 06.08.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
FB-Leitung Bürgerservice & Ordnung