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Gewerbesteuer; Erhalt des Bescheids über die Festsetzung
Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.
Stand: 27.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stromvertrieb / Gemeindliche Steuern und Gebühren