- gemeinde@heroldsbach.de
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00
Bußgeldbescheid bei Ordnungswidrigkeit; Einspruch
Bußgeldbescheide in Ordnungswidrigkeitenverfahren können mit dem Einspruch angefochten werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwandte Themen
Freigabevermerk
Stand: 04.12.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Gemeinde Heroldsbach
Rathaus Heroldsbach