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Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Beschreibung
Besondere Hinweise
Rechtsbehelf
Michael Engelhardt

Bauamtsleiter

Rudolf Weikert

Bauwesen; Technischer Bereich

Jacqueline Geyer

Bauamt; Verwaltungsbereich

Bianca Brisbane-Bäuerlein

Bauamt; Beitragswesen

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