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Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung

Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Michael Engelhardt

Bauamtsleiter

Rudolf Weikert

Bauwesen; Technischer Bereich

Jacqueline Geyer

Bauamt; Verwaltungsbereich

Bianca Brisbane-Bäuerlein

Bauamt; Beitragswesen

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