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Außenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können im bauplanungsrechtlichen Außenbereich unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Errichtung vor allem von Wohngebäuden erleichtern, indem sie eine Außenbereichssatzung erlassen.

Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Michael Engelhardt

Bauamtsleiter

Rudolf Weikert

Bauwesen; Technischer Bereich

Jacqueline Geyer

Bauamt; Verwaltungsbereich

Bianca Brisbane-Bäuerlein

Bauamt; Beitragswesen

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