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Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00
Arzneimittelwesen; Anzeige des Einzelhandels außerhalb von Apotheken
Wer beabsichtigt, Arzneimittel im Einzelhandel außerhalb von Apotheken oder im Reisegewerbe abzugeben, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Gemeinde anzuzeigen.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 17.04.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Bürgerservice & Ordnung
Rathaus Heroldsbach