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Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Entwässerungseinrichtung gewährleistet eine ordnungsgemäße öffentliche Abwasserentsorgung.

Beschreibung
Rechtsbehelf
Michael Engelhardt

Bauamtsleiter

Rudolf Weikert

Bauwesen; Technischer Bereich

Jacqueline Geyer

Bauamt; Verwaltungsbereich

Bianca Brisbane-Bäuerlein

Bauamt; Beitragswesen

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