- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
I.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll der bestehende Flächennutzungsplan vom 18.08.1986, zuletzt geändert mit der 5. Änderung vom 04.08.2017, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert werden.
Der Flächennutzungsplan soll für den Bereich des künftigen Bebauungsplanes „Reitstall“ dahingehend geändert, dass für dieses Gebiet im Flächennutzungsplan künftig Sonderbauflächen im Sinne des § 1 Nr. 4 BauNVO vorgesehen werden. Weiterhin soll der Flächennutzungsplan im Bereich des künftigen Bebauungsplans „Lachgarten“ dahingehend geändert werden, dass für dieses Gebiet künftig gewerbliche Bauflächen im Sinne des § 1 Nr. 3 BauNVO vorgesehen ist.
Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung kann im Rathaus, Zimmer 111, Hauptstr. 9, 91336 Heroldsbach, während der allgemeinen Sprechzeit bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter www.heroldsbach.de eingesehen werden.
II.
Nach Erstellung des Planentwurfes und nach der Billigung durch den Gemeinderat soll den Trägern öffentlicher Belange sowie betroffenen Bürgern im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden (§§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB).
Mit der Planung wurde das Ingenieurbüro Weyrauther, Bamberg beauftragt.
Gemeinde Heroldsbach
Heroldsbach, 22.11.2019
Edgar Büttner
1. Bürgermeister
- Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
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Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Heroldsbach für den Bereich „Reitstall Thurn“ und „Lachgarten“, Landkreis Forchheim
Der Gemeinderat der Gemeinde Heroldsbach hat in der Sitzung vom 11.12.2019 den Vorentwurf der 6. Flächennutzungsplanänderung gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Änderung umfasst zwei Teilflächen mit folgenden Flurstücksnummern:
Bereich Reitstall Thurn umfasst die Fl.Nr. 136 der Gemarkung Heroldsbach komplett und die Fl.Nr. 135 der Gemarkung Heroldsbach teilweise.
Bereich Lachgarten umfasst die Fl.Nr. 856/1 und 856/2 der Gemarkung Oesdorf komplett und die Fl.Nr. 853 und 856 der Gemarkung Oesdorf teilweise.
Die Flächen des Gebietes „Reitstall Thurn“ sollen künftig als Sonderbauflächen im Sinne des § 1 Nr. 4 BauNVO im Flächennutzungsplan vorgesehen werden.
Die Flächen des Gebietes „Lachgarten“ sollen künftig als gewerbliche Baufläche im Sinne des § 1 Nr. 3 BauNVO im Flächennutzungsplan vorgesehen werden.
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 11.12.2019, und die Begründung, liegen in den Amtsräumen des Rathauses der Gemeinde Heroldsbach, Hauptstraße 9, 91336 Heroldsbach, vom 9. März 2020 bis einschließlich 9. April 2020 während der Dienststunden öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.heroldsbach.de veröffentlicht (Lageplan und Begründung).
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Heroldsbach, 28.02.2020
Edgar Büttner
Erster Bürgermeister
- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
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Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Heroldsbach für die Bereiche „Reitstall Thurn“ und „Lachgarten“, Landkreis Forchheim
Der Gemeinderat der Gemeinde Heroldsbach hat in der Sitzung vom 27.05.2020 den Entwurf der 6. Flächennutzungsplanänderung gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Änderung umfasst zwei Teilflächen mit folgenden Flurstücksnummern:
Bereich Reitstall Thurn umfasst die Fl.Nr. 136 der Gemarkung Heroldsbach komplett und die Fl.Nr. 135 der Gemarkung Heroldsbach teilweise.
Bereich Lachgarten umfasst die Fl.Nr. 856/1 und 856/2 der Gemarkung Oesdorf komplett und die Fl.Nr. 853 und 856 der Gemarkung Oesdorf teilweise.
Die Flächen des Gebietes „Reitstall Thurn“ sollen künftig als Sonderbauflächen im Sinne des § 1 Nr. 4 BauNVO im Flächennutzungsplan vorgesehen werden.
Die Flächen des Gebietes „Lachgarten“ sollen künftig als gewerbliche Baufläche im Sinne des § 1 Nr. 3 BauNVO im Flächennutzungsplan vorgesehen werden.
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 27.05.2020 und die Begründung, liegen in den Amtsräumen des Rathauses der Gemeinde Heroldsbach, Hauptstraße 9, 91336 Heroldsbach
vom 15. Juni 2020 bis einschließlich 17. Juli 2020
während der Dienststunden öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter.
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.heroldsbach.de veröffentlicht.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Heroldsbach, 02.06.2020
Benedikt Graf von Bentzel
Erster Bürgermeister