Stromversorgung: Wegfall EEG-Umlage zum 01.07.2022
Die EEG-Umlage fällt ab 1. Juli 2022 weg und entlastet die Verbraucher um 4,43 Cent pro Kilowattstunde. Die Stromversorgung der Gemeinde Heroldsbach gibt diese Ersparnis an ihre Kunden weiter.
Beachten Sie: Der reduzierte Strompreis wird erst mit der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt. Auf besonderen Wunsch hin, können wir Ihren Abschlag bereits jetzt reduzieren.
Wir werden den „Betrag um den sich die Stromrechnung durch den Wegfall der EEG-Umlage mindert“ in der Stromrechnung transparent ausweisen.
Für wen lohnt sich eine aktuelle (Zwischen-) Ablesung des Zählerstands?
Wir erklären, für wen sich das am ehesten lohnt.
Es gibt die wichtige Unterscheidung zwischen Haushaltsstrom und Heizstrom, die Sie kennen sollten:
• Haushaltsstrom verteilt sich gleichmäßig über das Jahr, da Geräte wie Kühlschrank, Fernseher oder Herd im Winter etwa genauso häufig genutzt werden wie im Sommer.
• Heizstrom verteilt sich ungleichmäßig, da dieser im Sommer kaum bis gar nicht benötigt wird und sehr witterungsabhängig ist.
Daher lohnt es sich eher für Verbraucher mit Heizstrom, den Zählerstand in diesen Tagen an uns zu melden. Ansonsten könnte die Schätzung zu stark vom tatsächlichen Wert abweichen. Das betrifft also Haushalte mit Wärmepumpe oder Nachtstromspeicherheizung.
Das Ablesen und Melden des Zählerstandes kann aber auch für Mieter sinnvoll sein, insbesondere wenn Sie Ihre Verbrauchsgewohnheiten angesichts der gestiegenen Preise angepasst haben und sparsamer leben. Auch hier besteht die Gefahr, dass Schätzung und Ablesung zu weit entfernt voneinander liegen.
Ihren Zählerstand können Sie über unser Kundenportal unter www.heroldsbach.de/buergerservice-politik/stromversorgung/kundenportal/login-kunden-heroldsbach oder einfach per E-Mail an vertrieb@heroldsbach.de melden.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Zöberlein unter 09190 9292-16 bzw. per E-Mail vertrieb@heroldsbach.de gerne zur Verfügung.