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Digitaler Bauantrag ab 2025

  • Aus dem Rathaus

Landratsamt Forchheim führt ab 1. Januar 2025 den digitalen Bauantrag ein!

Das Landratsamt Forchheim geht einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung und setzt einen wichtigen Baustein auf dem Weg hin zum Digitalen Bauamt: Ab dem 1. Januar 2025 können Bauanträge einfach und effizient über eine Online-Plattform digital eingereicht werden.

Mit diesem neuen Service bietet das Landratsamt Forchheim Bauherren, Architekten und Planern eine moderne und zeitsparende Alternative zum bisherigen papierbasierten Antrag. Bürgerinnen und Bürger haben auch weiterhin die Möglichkeit, Bauanträge in Papierform zu stellen.

Der Digitale Bauantrag ermöglicht eine Online-Einreichung der wesentlichen bau- und abgrabungsrechtlichen Anträge und Anzeigen wie z. B. Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid oder Baubeginnsanzeigen. Hierzu können authentifizierte Nutzer mittels elektronischem Nutzerkonto (BayernID oder „Mein Unternehmenskonto“) über den Browser ein „intelligentes“ Formular, einen sog. Online-Assistenten, befüllen. Bauvorlagen, Zeichnungen und Anlagen werden in den Online-Assistenten hochgeladen.

Die Online-Assistenten werden ab dem 1. Januar 2025 erreichbar über die Website des Landratsamts Forchheim (https://lra-fo.de/site/2_aufgabenbereiche/Bauen/Bauwesen/Digitaler_Bauantrag.php)zur Verfügung stehen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.digitalerbauantrag.bayern.de 

Wichtiger Hinweis:
Mit der Einführung des Digitalen Bauantrags ab dem 1. Januar 2025 ändert sich auch die Zuständigkeit für die Entgegennahme der Bauanträge. Diese liegt zukünftig direkt beim Landratsamt Forchheim. Bei der digitalen Antragstellung erfolgt die richtige Einreichung automatisch über den Online-Assistenten. Die Papieranträge sind zukünftig – bis auf wenige Ausnahmen – beim Landratsamt Forchheim abzugeben oder per Post an die allgemeine Adresse des Landratsamts Forchheim zu senden. Die kreisangehörigen Gemeinden werden anschließend im Verfahren beteiligt.

Forchheim, 02.12.2024
Pressestelle

Quelle: https://lra-fo.de/site/Presseartikel/2024/12/PM251.php 

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