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Das Eichamt informiert: Aufhebung der Anzeigepflicht nach § 32 MessEG

    Das Wichtigste auf einen Blick:

    • Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hebt die Anzeigepflicht nach § 32 Mess- und Eichgesetz (MessEG) auf.
    • Ab 1.1.2025 müssen Verwender neue Messgeräte nicht mehr anzeigen.
    • Die Eichpflicht von Messgeräten wird davon nicht berührt.

    Näheres entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument.

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