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Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
Stand: 13.10.2022
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
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Stromvertrieb / Gemeindliche Steuern und Gebühren
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