Als Kämmerei bezeichnet man in Deutschland die Abteilung einer öffentlichen Verwaltung, die sich um die finanziellen Angelegenheiten einer Gemeinde kümmert. Der Kämmerer ist demnach der Leiter der Finanzverwaltung. Geschichtlich leitet sich der Begriff der Kämmerei aus dem Mittelalter von dem Begriff Hofkammer ab - diese verwaltete die direkten Finanzen der Fürsten.
Zu den Aufgaben gehören in erster Linie die Aufstellung der Haushaltspläne, eine anschließende Haushaltsüberwachung und letztendlich die Erstellung der Jahresrechnungen sowie das komplette Zuschusswesen uvm.