Als Einwohnermelde- und Passamt bezeichnet man in Deutschland die Abteilung einer öffentlichen Verwaltung, die sich um die Angelegenheiten meldepflichtiger Personen einer Gemeinde kümmert.
Zu den Aufgaben gehören in erster Linie die An- und Abmeldungen meldepflichtiger Personen sowie die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen.